Verhaltenstherapiestunden werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Damit die Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie übernehmen, muss eine
behandlungsbedürftige Problematik nach dem Psychotherapie-Katalog der Krankenkassen
vorliegen.

Die ersten Stunden der Behandlung dienen dazu, den Therapiebedarf festzustellen und
Informationen über die Psychotherapie gegeben. Zur psychotherapeutischen Sprechstunde
sollte die Versicherungskarte mitgebracht werden.

Jugendliche ab 15 Jahren können eine Therapie ohne Einverständnis ihrer Eltern beginnen.
In den probatorischen Sitzungen werden durch eine gründliche Diagnostik das Krankheits-
bild abgeklärt. Erst danach wird gegebenenfalls ein Antrag auf Kostenübernahme bei der
Krankenkasse gestellt.

In den weiteren Sitzungen bekommen Sie Rückmeldung über die Ergebnisse der Diagnostik
und es wird der Verlauf bis zum Therapieantrag und dem Beginn der therapeutischen
Sitzungen besprochen.

Die Einbeziehung der Eltern und ggf. anderer Bezugspersonen (z.B. Lehrer) ist im Rahmen
zusätzlich zu beantragender Bezugspersonensitzungen vorgesehen und meistens erforderlich.
Dies gilt umso mehr, je jünger die Kinder sind. Daher ist in der Kinder- und Jugendlichentherapie
die Bereitschaft zur Mitarbeit der gesamten Familie wünschenswert.

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Behandlungskosten,
wobei die Rechnungen der Praxis an den Patienten gesendet werden und von diesem
unabhängig von der Erstattung seitens der Versicherung fristgerecht zu begleichen sind.